Josef Mohr ist

  • seit 1983 als Anwalt tätig
  • seit 1996 spezialisiert auf Familienrecht / Erbrecht
  • langjähriger Dozent an der Deutschen Anwalt Akademie (Ausbildung von Rechtsanwälten zum Fachanwalt für Familienrecht)
  • Vortragstätigkeit vor Fach- und Laienpublikum auf dem Gebiet des Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere der Eltern-Kind-Entfremdung
  • Gründungsmitglied des International Council on Shared Parenting / ICSP

Kurzvortrag (Praxisforum 3): Eltern sein - Eltern bleiben
Teil: Partnerschaft und Familie
Zusammenfassung

Unser Selbstverständnis als Partner und Eltern, wie wir uns in diesen Rollen verhalten, wie wir handeln, wird weitgehend geprägt durch die Art und Weise wie wir aufgewachsen sind, also durch unsere Herkunftsfamilien, durch das jeweilige soziokulturelle Umfeld und die wirt­schaftlichen Bedingungen. Die bei diesem Elternkongress im Blickfeld stehenden „Rahmen­bedingungen“ für unsere Elternschaft werden also nicht erst ab dem Moment der Zeugung eines Kindes geschaffen, sondern schon lange vorher, unter Umständen auch dadurch, dass wir uns eindeutig von der selbst erlebten Erziehung abgrenzen.

Die Prägungen aus der eigenen Kindheit und Jugend bleiben aber vermeintlich nicht beein­flussbare, schicksalhaft erlebte Faktoren für unser Erwachsenenleben, wenn wir sie nicht aufarbeiten. Ein gesundes, autonomes Erwachsenenleben und eine befriedigenden Part­nerschaft setzen daher eine „Vorbereitung des jungen Menschen für das selbständige Le­ben“ voraus, eine Aufgabe, die die Familien und die Gesellschaft gleichermaßen leisten müssten. In vielen Fällen geschieht dies von beiden Seiten leider nur sehr unzureichend. Zu dieser Erziehungsaufgabe gehört auch die Weitergabe von grundsätzlichen Informationen zu Partnerschaft und Familie, einem Lebensbereich, der für viele Menschen existenzielle Bedeutung hat. Das zeigt sich spätestens, wenn die Partnerschaft auseinanderbricht und die Familie häufig in das Chaos der Trennung verstrickt wird.

Das Kurzreferat von Josef A. Mohr gibt Einblick in Themen des Unterrichtsfaches „Partner­schaft und Familie“, mit denen die angesprochene Erziehungsaufgabe staatlicherseits ver­wirklicht werden kann, das als Lehrplanbestandteil und damit als Unterrichtsfach an deut­schen Schulen noch weitgehend unbekannt ist. Sowohl die Voraussetzungen für eine mö­lichst gelingende Partnerschaft als auch der Umgang mit der Nach-Trennungs-Familie werden angesprochen. Es sind ebenfalls „Rahmenbedingungen“ für das „Eltern sein - Eltern bleiben“.