Diplompsychologe, Psychologischer Psychotherapeut; Ehe-, Familien- und Lebensberater

Langjährige Erfahrungen in der Eltern-/Familienberatung, in der Supervision, Fort- und Weiterbildung aller Akteure aus den Trennungs- und Scheidungsprofessionen

Schwerpunkte: Paarberatung, Trennung und Scheidung, Stieffamilien, sog. „hochstrittige“ Elternkonflikte, gerichtsnahe Beratung, Elternkurse „Kinder-im-Blick“, lösungsorientierte Begutachtung im familiengerichtlichen Verfahren

Forschungsprojekte und Veröffentlichungen zu verschiedenen Facetten des Themas „Hochstrittigkeit“: Konflikt-Eskalation, Typologie zur Paar-Gewalt, Situation des Kindes zwischen den Fronten, (Nicht)Kooperation der Professionen

 

Vortrag: "GEWALT hat viele Gesichter – eine Typologie der Gewalt in eskalierten Elternkonflikten"
Zusammenfassung

Es ist immer wieder überraschend, die starke unmittelbare Wirkung zu erleben, wenn das große Wort GEWALT als Beschreibungsmerkmal eines hoch strittigen Konflikts in den Ring geworfen wird – von wem auch immer. Es ist ein mächtiges Wort mit ungeheuren ideologischen Aufladungen und der Tendenz, sich in uns und im
sozialen Feld auszudehnen. Es löst in uns Bilder und Gefühle aus, die es schwer, manchmal unmöglich machen, den notwendigen Abstand zu wahren, HALT zu machen.

Die Auseinandersetzung mit zahlreichen „gewaltigen“ Extremkonflikten hoch konflikthafter Eltern hat mich immer wieder zu einer Neujustierung meines Gewalt-Verständnisses herausgefordert. In meinem Beitrag geht es mir zum einen um eine Differenzierung von Gewaltphänomenen im Kontext von eskalierten Trennungskonflikten. Eine vorgestellte Typologie soll für die unterschiedlichen Formen von Gewalt zwischen Männern/Vätern und Frauen/Müttern sensibilisieren.

Zum anderen reibe ich mich an der fachlichen Vernachlässigung einer bestimmten Form der Macht- und Gewaltausübung, der Verfügung des hauptsächlich betreuenden Elternteils (HbE) über das Kind als mächtigem Mittel in der feindseligen Auseinandersetzung mit dem getrennt lebenden Ex-Partner und Elternteil (GE).
Während die physische Gewalt sowie die Gewaltandrohung als ihr Vorbote und ständiger Begleiter nicht zuletzt im Zuge des 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes eine große Aufmerksamkeit und (oft vorschnelle) Entschiedenheit erfährt, erscheint mir das Phänomen, das ich in seiner extremen Ausprägung als „Verfügungsgewalt“ bezeichne nach wie vor unterbelichtet und damit einer genaueren Betrachtung wert.

Teil des Phänomenkomplexes „Verfügungsgewalt“ ist regelmäßig auch eine große Hilf- und Ratlosigkeit auf Seiten der verschiedenen Trennungs,- und Scheidungsprofessionen. Das Hinschauen auf das Phänomen „Verfügungsgewalt“ ist nicht zuletzt als Ausgangspunkt für eine Diskussion über seine Bewertung und den Umgang der professionellen Akteure damit gedacht.